Lange Zeit wurde Doping schlicht als Verstoß gegen (angeblich) sportbezogene Werte wie Natürlichkeit, Fairness oder Chancengleichheit gesehen. Es wurde versucht mit moralisch-ethischen oder gesundheits-bezogenen Wesensdefinitionen eine Abgrenzung zu finden. Diese Ansätze erwiesen sich allerdings in der Realität als nicht praktikabel, da sie juristisch nicht haltbar waren. Daher ist Doping seit 1967 als Vergehen gegen konkret ausformulierte Regeln definiert. Kernstück dieser Überlegung ist die Verbotsliste oder "prohibited list", eine detaillierte Aufzählung von verbotenen Substanzen und Methoden. Doping ist was auf der (jährlich aktualisierten) Dopingliste steht, mit all den Nachteilen, die diese Regelung bringt.
Seit der Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Jahr 1999 steht das Bemühen um ein einheitliches, international geltendes Anti-Doping-Regelwerk im Vordergrund. Das Ergebnis dieser Bestrebungen war der erste WADA-Code (WADC), der 2003 beschlossen wurde und die Grundlage der modernen Dopingbekämpfung bildet. Mit 1.1. jedes Jahr tritt die neue, überarbeitete Version des WADC in Kraft.
Für uns wesentlich ist dass der Welt Anti Doping Code und das Österreichische Antidoping Bundesgesetz in der zum Zeitpunkt einer Kontrolle aktuellen Fassung gelten!
Verantwortlich dafür, dass keine verbotene Substanz in den Körper gelangt und dass keine verbotene Methode angewandt wird, ist die Athletin bzw. der Athlet. Im Folgenden werden Athletin und Athlet vereinfacht als Sportler bezeichnet.
Die anzusprechende Stelle in allen Belangen des Doping und Antidoping ist die entsprechende Stelle des Sport-Fachverbandes. In der Leichtathletik ist dies der Antidoping-Referent Mag. Helmut Baudis: Mailadresse. Die NADA Austria ist seit 1.8.2008 die im Anti-Doping Bundesgesetz beschriebene „Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung“. Ihre Aufgaben sind ein effektives Kontrollsystem und Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung. Zu diesem Zweck existiert auch eine gut gestaltete fast ganz komplette Webseite: http://www.nada.at
Folge eines Verstoßes gegen Anti-Dopingbestimmungen ist die Einleitung eines Verfahrens. Meistens steht am Ende eine Entscheidung der Rechtskommission der NADA Austria. Diese kann vom Freispruch über zeitliche Sperre des Sportlers von Wettkämpfen weltweit bis zur lebenslangen Sperre führen. Eine Sperre gilt für alle Sportarten weltweit ausgenommen ganz wenige deren Verbände sich nicht den Bestimmungen angeschlossen haben. Es kann zum Beispiel ein gesperrter Triathlet nicht und auch nicht außer Konkurrenz an offziellen Volksläufen teilnehmen. Daneben beachte, dass mitunter auch Suchtmittelgesetz, Arzneimittelgesetz und andere rechtliche Bestimmungen betroffen sein können. Der Sportler ist in erster Linie mal Staatsbürger mit dessen Rechten und Pflichten! Wenn durch die NADA Austria im Zuge der Abwicklung eines Verfahrens wegen Verstoß gegen Dopingregeln ein auch sonst strafbarer Tatbestand festgestellt wird, ist diese verpflichtet dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Wie die NADA Austria im Falle eines Dopingvergehens entscheidet ist prinzipiell ihre Verantwortung, allerdings ist sie an die relativ engen Vorgaben durch den WADC gebunden. Da die NADA Austria für alle Sportarten zuständig ist, dürfte es keine allzu unterschiedlichen Urteile bei vergleichbaren Fällen mehr geben.
Eine der Aufgaben der NADA Austria ist es, Sportler auf Doping zu kontrollieren. Davon kann jeder betroffen sein. Es werden jährlich Tausende Kontrollen durchgeführt, fast alle sind negativ, das heißt es wird kein Dopingvergehen festgestellt. Wichtig ist dass die Verweigerung einer Kontrolle oder die ungenügende Mitarbeit dabei in sich als Dopingvergehen geahndet wird, auch jeder Versuch das Ergebnis zu beeinflussen. Daher dürfen Kontrolleure oder ihre Gehilfen eine Dopingkontrolle auch nicht ankündigen bevor sichergestellt ist dass die zu kontrollierende Person bis zur Kontrolle ständig beobachtet werden kann. Wird man zu einer Dopingkontrolle gebeten, dann darf man sich nicht mehr der Beobachtung durch die auffordernde Person entziehen. Nötige Maßnahmen wie Kleiderwechsel, Auslaufen und ähnliches sind gestattet, jedoch keine unnötigen Verzögerungen und kein Entfernen aus dem Sichtbereich der auffordernden Person. Zwei Gründe rechtfertigen diese Vorgehensweise: zum Einem ist eine Dopingkontrolle vertraulich solange nicht der positive Befund vorliegt. Also bei fast allen Fällen. Zum anderen dürfen Sportler und Betreuer das Ergebnis einer Dopingkontrolle nicht verfälschen.
Es gibt prinzipiell zwei Arten der Dopingkontrolle: die Harnkontrolle und die Blutkontrolle. In beiden Fällen werden die Proben an ein zugelassenes Labor geschickt welches die Auswertung vornimmt. Bei der Abgabe der Harnprobe muss eine Person gleichen Geschlechts dies direkt beobachten. Das klingt arg, ist aber durch Erfahrungen der Vergangenheit begründet! Bei der Blutprobe wird Blut wie beim Arzt abgenommen. Verweigerung der Blutprobe ist auch ein Dopingvergehen! Sowohl Harn- als auch Blutprobe können bei jedem Sportler abgenommen werden, besonders ist die Auswahl natürlich auf Angehörige eines Kaders ausgerichtet und seltener aber doch kann auch jeder Sportler betroffen sein, besonders bei Dopingkontrollen im Zuge eines Wettkampfes! Unter Kader versteht man die Auflistung der Sportler welche für Entsendungen zu großen Wettkämpfen in Frage kommen, im Sinne der Dopingkontrolle vorwiegend aber nicht ausschließlich höhere Kaderathleten. Es ist auch ein Formular auszufüllen, man muss die Medikamente der letzten Tage angeben, man wird über das was Vorgeht belehrt etc., da gibt es Bestimmungen zur Durchführung von Dopingkontrollen. Auch darf jeder Sportler eine Person seines Vertrauens zur Kontrolle mitnehmen.
Es gibt prinzipiell zwei Arten der Dopingkontrolle: In Competition und Out Of Competition. Also Kontrollen im Zusammenhang mit einem Wettkampf und solche die Jederzeit durchgeführt werden können. Wettkampfkontrollen können Sportler betreffen die ein entsprechendes Wettkampfergebnis erreicht haben, Sportler die man aufgrund ihrer guten Form sowieso kontrollieren wollte und Sportler die nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden. Trainingskontrollen, wie die Kontrollen außerhalb eines Wettkampfes (nicht ganz zu Recht) vereinfacht bezeichnet werden, können überall stattfinden und zu jeder Zeit. Dazu werden Sportler ausgewählt die aufgrund ihrer guten Form kontrolliert werden und auch solche die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Einige Substanzen werden nur bei Wettkampfkontrollen getestet, andere immer. Dazu gibt die Verbotsliste Auskunft.
Beachte dass seit 1. Jänner 2012 Substanzen im Monitoring-Programm und in der Verbotsliste sein können. Das bedeutet dass eine Substanz (Medikament) im Monitoring-Programm ab einem Grenzwert auch als Dopingvergehen geahndet werden kann!
Beachte dass seit 1. Jänner 2011 neben Medikamenten welche zu positiven Dopingbefunden führen und in der Online-Medikamentenabfrage entsprechend markiert sind grungsätzlich alle Medikamente verboten sind welche nicht offiziell für den Handel zugelassen sind. Diese findet man logischerweise nicht in der Online-Medikamentenabfrage.
Damit man nicht ungewollt gedopt ist muss man beachten dass einige Medikamente Substanzen enthalten die zu positiven Dopingbefunden führen. Dazu gibt es eine Online-Medikamentenabfrage, welche die Eingabe von Medikamenten (Anfangsbuchstaben) vorsieht und dann alle Medikamente auflistet die mit diesen Buchstaben beginnen. Medikamente die relevant für Doping sind werden aufgelistet und können für nähere Erklärungen angeklickt werden. Man kann auch die erlaubten Treffer auflisten. Es sollte das vorgesehene Medikament jedenfalls in Österreich zugelassen sein, da im Ausland oft der gleiche Name für eine andere Zusammensetzung der Wirkstoffe in Gebrauch ist. Ein Medikament sollte daher verwendet werden wenn es in dieser Abfrage angezeigt wird und nicht als verboten aufgelistet ist. Achtung dies gilt auch bei rezeptfreien Medikamenten! Der Link der Online-Medikamentenabfrage lautet:
Weitere Auskunft zum Problem, dass man ungewollt gedopt sein könnte:
Damit Sportler jederzeit getestet werden können, ist es nötig dass die NADA Austria immer den Aufenthaltsort weiß. Daher haben Athleten des Testpool der NADA Austria die Verpflichtung, ihren Aufenthalt immer bekannt zu geben. Dazu müssen sie auch eine Tageszeit und eine Ort angeben wo man sie zuverlässig antreffen kann. Dies kann bis zu einem gewissen Zeitpunkt Online geändert werden. Wird ein Sportler zum angegebenen Zeitpunkt nicht am angegebenen Ort gefunden so gilt dies als "Missed Test", drei in einem Jahr führen zu einem Verfahren wie bei erwiesenem Doping! Unter Testpool versteht man die Auflistung der Athleten welche jederzeit mit einer Dopingkontrolle rechnen müssen.
Sportler welche durch ihre Zugehörigkeit zu gewissen Auswahlen bzw. Kadern in den Testpool fallen werden davon verständigt und erfahren dabei die Pflichten und die zugehörigen Vorgangsweisen.
Die Meldung geht Online von jedem Internetanschluss der Welt. Der Link:
sollte man die Webseite der NADA Austria immer wieder durchsehen. Die Gliederung nach Themengruppen mit Unterpunkten erleichtert die gezielte Suche nach Einzelthemen. Man sollte einen allgemeinen Überblick behalten durch wiederholtes Ansehen aller Punkte, und im Bedarfsfall den Punkt heraus suchen den man aktuell braucht. So behält man die Problematik im Bewusstsein und ist auch relativ davor geschützt etwaige Anpassungen und Änderungen zu übersehen. Anfangs 2016 habe ich Dieses selbst wieder einmal beherzigt und dann Links korrigiert bzw. die Anweisungen zum Gebrauch der Webseite der NADA Austria herausgestrichen. Und im Februar 2021 diese Seite nochmals angepasst. Unter dem einfach zu merkenden Namen www.nada.at ist die intuitiv zu bedienende Seite leicht erreichbar.
Johann Farnleitner. Ich danke dem NADA-Büro (Herr Müller) für einzelne Korrekturen Anfangs (ca. November 2008)!
Wenn man die jüngste Geschichte (2008) der österreichischen Probleme bezüglich Umgang mit Doping kennt, dann ist es begrüßenswert dass man nun mit der NADA Austria eine Stelle geschaffen hat welche durch kompetente Leute besetzt werden kann (eine Möglichkeit die sicher nicht jeder Sportverband hat) und welche eine weitgehend einheitliche Vorgangsweise garantiert unabhängig von der Sportart. Die durch den WADC den Sport-Fach-Verbänden zugedachte Kompetenz in der Administration von Dopingfällen ist damit auf die NADA Austria übergegangen, welche dadurch aber auch sozusagen die Fachabteilung für diese Problematik für jeden Sportverband geworden ist. Hätten sich gewisse Verbände geschickter verhalten, dann wären viele Kompetenzen bei ihnen geblieben oder würde ein kleiner Verband eventuell eine Organisation wie das Österreichische Anti-Doping Komitee ÖADC (Vorläuferorganisation der NADA) von sich aus als Partner beauftragen. Da aber die bedauerlichen Fälle in den beiden größten Sportverbänden passiert sind (ein gewisser Widerstand gegen Dopingkontrollen bei einer Großveranstaltung der Eine und eine Nichtsanktionierung eines Wiederholungstäters um dem armen Kerl der im Monat mehr Geld kriegt als der Vater eines Sportlers einer anderen Sportart im Jahr verdienen kann nicht seinen kargen Verdienst zu nehmen - in jeder anderen Sportart wäre ein Sportler der bei Normalverdienst seiner Verwandten noch Geld braucht um seinen Sport ausüben zu können sofort gesperrt worden - der Andere) ist die Reaktion der Politik die Trennung der Dopingadministration von den Sportverbänden im Antidopinggesetz festzuschreiben nicht nur verständlich sondern zu begrüßen. Auf den ersten Blick ist das zwar zu bedauern, inzwischen lebt aber auch der relativ große Leichtathletikverband gut damit, dass man nun nicht mehr alleine zuständig ist. Kleinere Verbände wohl jedenfalls. Man muss ja auch zwei Aspekte sehen: man braucht versiertes Personal, welches nicht so einfach gefunden bzw. gegebenenfalls ausgetauscht werden kann, und man braucht eine Administration dazu. Nur ein herausgegriffenes Beispiel: Die oben beschriebene Webseite hat auch bei der NADA ca. dreieinhalb Monate gebraucht obwohl Einiges von der Seite der Vorgängerorganisation ÖADC übernommen werden konnte. Wenige wenn nicht sogar keine Sportverbände hätten bis jetzt (2008) so eine informative Seite zustande gebracht, zumindest nicht in der Vollständigkeit und Kompetenz. Das Ergebnis der Arbeit hätte aber das Gleiche sein müssen, dieses ist ja durch WADC und Ö-Gesetz vorgegeben. Auch die seither ständige Aktualisierung und Anpassung hätte zumindest die kleineren Verbände überfordert! Und für die finanzierende Stelle, diese sind nämlich wir alle mit unseren Steuergeldern, ist es auch klüger eine Stelle möglichst gut auszustatten anstatt weit mehr als 100 Sportverbänden Subventionen nur für diesen Zweck zu erhöhen. Außerdem kommt so kein Verbandsfunktionär in direkten Konflikt mit den wichtigsten Personen eines jeden Sportverbandes, nämlich den Sportlern.
Die Ablöse des ÖADC durch die NADA Austria ergab sich durch die geänderten gesetzlichen Bestimmungen einerseits, wo auch ersteres um zu strukturieren gewesen wäre, und der Name sagt international wohl mehr Leuten was obwohl er eigentlich nichts Anderes bedeutet. Den größten Gewinn haben aber die wichtigsten Personen des Sports, nämlich die Sportler. Sie durften nie gedopt sein, eine kompetente Auskunftsstelle hat aber bislang (2008) eigentlich gefehlt.
Inzwischen gab es gravierende strukturelle und personelle Anpassungen nach Unregelmäßigkeiten einerseits und aus der Entwicklung eines lebenden Metiers wie den Sport andererseits. Das wäre bei einigen Sportverbänden sicher nicht so direkt gelaufen.
Johann Farnleitner, staatlich geprüfter Trainer für Leichtathletik, Gegner von Dopingmissbrauch.